Weitere Entscheidungen unten: ArbG München, 23.09.1998 | ArbG Suhl, 01.04.1998

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 05.02.1998 - 17 Sa 913/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4239
LAG Hamm, 05.02.1998 - 17 Sa 913/97 (https://dejure.org/1998,4239)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.02.1998 - 17 Sa 913/97 (https://dejure.org/1998,4239)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 17 Sa 913/97 (https://dejure.org/1998,4239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch einen schriftlich geschlossenen Änderungsvertrag; Vorzeitige Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ohne Ausspruch einer Kündigung nach den rechtlichen Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1108
  • BB 1998, 1953
  • NZA-RR 1999, 18 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

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Rechtsprechung
   ArbG München, 23.09.1998 - 29b Ca 219/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5828
ArbG München, 23.09.1998 - 29b Ca 219/98 (https://dejure.org/1998,5828)
ArbG München, Entscheidung vom 23.09.1998 - 29b Ca 219/98 (https://dejure.org/1998,5828)
ArbG München, Entscheidung vom 23. September 1998 - 29b Ca 219/98 (https://dejure.org/1998,5828)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 2014
  • NZI 1998, 136
  • NZA-RR 1999, 18 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWiR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO '99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Auseinandersetzung mit der

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Arbeitsgerichts München, Kammer Weilheim, vom 23. September 1998 (29b Ca 219/98) -.
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 756/98

    Kündigungsfrist des § 113 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) - Nichteinhaltung einer

    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape, EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 68/98
    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR- Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderurig im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO "99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs und in der Insolvenz - Rechtmäßigkeit der

    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98

    Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat:

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  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 663/98

    Kündigung eines Arbeitnehmers durch einen Konkursverwalter - Folge der

    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2 Rz 540).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 775/98

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs und in der Insolvenz - Rechtmäßigkeit

    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 69/98

    Ermittlung der maßgeblichen Kündigungsfrist im Konkurs - Ermittlung der

    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 701/98

    Maßgebliche Kündigungsfrist in der Insolvenz - Vorliegen einer unzulässigen

    Mit der Einführung der gesetzlichen Höchstfrist sind längere Kündigungsfristen, auch wenn sie tarifvertraglich bestimmt sind, nicht mehr anwendbar, wie die ganz überwiegende Rechtsprechung, insbesondere der Landesarbeitsgerichte, aber auch die ganz herrschende Lehre zutreffend annehmen (vgl. außer den bei KR-Weigand, aaO, genannten z.B. noch D. Reuter DZWIR 1999, 28, 30; Dahlbender EWiR 1999, 29; Eisenbeis FA 1999, 2, 3; Kania DStR 1996, 832; Lakies BB 1998, 2638, 2640; Schaub DB 1999, 217, 220; Pape EWiR 1998, 901, 902; Nerlich/Römermann/Hamacher, InsO, Stand Januar 1999, § 113 InsO Rz 87; Caspers, Personalabbau und Betriebsänderung im Insolvenzverfahren, Rz 103 ff.; Hess/Kranemann/Pink, InsO § 99 - Das neue Insolvenzrecht, Teil 2, Rz 540).
  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 70/98
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Rechtsprechung
   ArbG Suhl, 01.04.1998 - 6 (7) Ca 521/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14350
ArbG Suhl, 01.04.1998 - 6 (7) Ca 521/97 (https://dejure.org/1998,14350)
ArbG Suhl, Entscheidung vom 01.04.1998 - 6 (7) Ca 521/97 (https://dejure.org/1998,14350)
ArbG Suhl, Entscheidung vom 01. April 1998 - 6 (7) Ca 521/97 (https://dejure.org/1998,14350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Karenzentschädigung aus Wettbewerbsabrede; Unverbindlichkeit eines resolutiv bedingten Wettbewerbsverbots; Wahlrecht des Arbeitnehmers; Einvernehmliche Aufhebung des vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbots; Einvernehmlichkeit einer Vertragsaufhebung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamm, 19.09.2003 - 7 Sa 863/03

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Krankheit und/oder Berufsunfähigkeit,

    Nimmt der Gesetzgeber ausdrücklich nur eine besondere persönliche Situation des Arbeitnehmers aus der Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung heraus, so unterstellt dieser, dass bei allen anderen persönlichen Hinderungsgründen die Entschädigungspflicht bestehen bleiben soll (BAG Urteil vom 13.11.1975 - 3 AZR 38/75 - AP Nr. 7 zu § 74 c HGB: Arbeitsunfähigkeit; ArbG Suhl Urteil vom 01.04.1998 - 6 (7) Ca 521/97 - NZA RR 1999, 18: dauernde Berufsunfähigkeit; Bauer/Diller a. a. O. Rdnr. 489; Heymann/Henssler, HGB, § 74 c Rdnr. 18; Buchner a. a. O. C 396, Grüll/Janert, Die Konkurrenzklausel Seite 50).
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